1. Allgemeines
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADITES GmbH
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Reparatur-, Montage- und sonstigen Leistungen und Angebote der ADITES GmbH (im Folgenden: „ADITES“), wenn zwischen ADITES und dem Kunden nicht eine abweichende individualvertragliche Regelung in Textform getroffen worden ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) geltend in der jeweils aktuellen Version. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der ADITES erfolgen ausschließlich wegen dieser AGB; diese gelten für alle Verträge, die ADITES mit seinen Kunden (im Folgenden: „Kunden“), insbesondere Kauf-, Reparatur- und Wartungsverträge über die von ADITES angebotenen Gegenstände, Lieferungen sowie Reparatur-, Montage- und sonstigen Leistungen schließt. Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages mit dem Kunden vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist.
1.2
Ausdrücklich widerspricht ADITES Einkaufs-, Auftrags- oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von den eigenen AGB abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ADITES stimmt ihrer Geltung ausdrücklich individualvertraglich zu. Diese AGB gelten selbst dann, wenn ADITES in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB von ADITES abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3
Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.4
Zur Wahrung der Textform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail; im Falle der E-Mail, falls diese mit Lesebestätigung verschickt worden ist.
1.5
Die jeweils gültigen AGB können auf der Internetseite von ADITES abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1
Alle Angebote, mündlich oder in Textform, sind immer freibleibend und unverbindlich, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2
Bestellungen und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese innerhalb von zwei Wochen mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch ADITES angenommen oder mit Zustimmung des Kunden vereinbarungsgemäß ausgeführt werden (= Abschluss des Vertrages). Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ADITES durch deren Zulieferer; dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ADITES zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich nach Kenntnis von ADITES informiert, die Gegenleistung, wenn bereits geleistet, zurückgezahlt.
2.3
Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Lieferung oder Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von ADITES einschließlich dieser AGB. Die Auftragsbestätigung gibt alle Abreden zwischen ADITES und seinem Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von ADITES und/oder dem Kunden vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich, falls sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.4
Hat ADITES den Auftrag einer schlüsselfertigen Herstellung einer Anlage angenommen, ist ADITES nicht für Verzögerungen verantwortlich, die durch Energieversorger oder sonstige Dritte, die im Rahmen der Herstellungen Leistungen zu erbringen haben, verursacht werden. Dies betrifft insbesondere Planungsfreigaben für Schaltschränke, Anschlussverstärkungen und Zählereinbautermine.
2.5
Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.6
Angaben von ADITES zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (beispielsweise Maße, Toleranzen, technische Daten usw.) sowie die Darstellung derselben durch ADITES (beispielsweise Zeichnungen, Abbildungen, Pläne usw.) sind nur annähernd entscheidend, wenn nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder diesen Gegenstand des Vertrages geworden sind. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung dar. Handelsübliche Abweichungen, die wegen rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, wenn sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.7
Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien müssen besonders in Textform vereinbart werden.
2.8
Soweit Angebote von ADITES Beschaffenheitsangaben und/oder Garantien zu einzelnen Bestandteilen von Lieferungen von ADITES an den Kunden beinhalten (beispielsweise solche zu Solarmodulen oder Wechselrichtern) handelt es sich dabei um Angaben des Herstellers dieser Bestandteile und nicht um Angaben, Zusicherungen oder Garantien, die ADITES gegenüber dem Kunden abgibt.
3. Besonderheiten bei elektronischem Vertragsschluss
3.1
Bestellt ein Kunde die Ware auf elektronischem Wege, insbesondere über den Internetauftritt von ADITES, wird der Eingang der Bestellung bestätigt. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Eingangsbestätigung kann jedoch mit der verbindlichen Annahmeerklärung verbunden werden. Ein Vertrag kommt erst mit einer gesondert verbindlichen Auftragsbestätigung oder mit Zustimmung des Kunden vereinbarungsgemäß erfolgter Ausführung zustande.
3.2
Sofern ein Verbraucher die Lieferung oder Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext unter Wahrung des Datenschutzes von uns gespeichert und dem Verbraucher mit unserer verbindlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung oder Erbringung der Leistung nebst den AGB per dauerhaftem Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt.
4. Preise
4.1
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise in EUR und enthalten die Lieferung ab Werk bzw. Lager ADITES zzgl. Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten der Lieferung, Aufstellung und Montage (insbesondere Reisekosten, Transport und Auslösungen) sowie am Liefertag geltender – gesetzlicher Umsatzsteuer – mithin netto. Diese Positionen sowie die Umsatzsteuer werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Neuerscheinen eines Kataloges oder einer Preisliste oder vergleichbarer Listen verlieren alle alten Preise ihre Gültigkeit. Es gelten die jeweils am Tage der Aufgabe der Bestellung von uns angegebenen Preise.
4.2
ADITES ist berechtigt, bis zu einem Nettobestellwert von 500,00 € einen Aufschlag von 15,00 € als pauschaliertes Entgelt für Mehraufwand zu erheben. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt ihm nachgelassen, einen geringeren Mehraufwand nachzuweisen.
4.3
Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von ADITES zugrunde liegen und die Lieferung oder Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung oder Durchführung der Leistung gültigen Listenpreise von ADITES.
5. Zahlungsbedingungen
5.1
Sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungsdatum zu leisten. ADITES behält sich vor, nur gegen Einzugsermächtigung oder Lastschrift sowie, insbesondere bei Erstkunden, gegen Vorauskasse oder Nachnahme, ins Ausland gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorauszahlung oder ähnliche werthaltige Sicherungsmittel (beispielsweise Bankbürgschaften) zu liefern. Ist Vorauskasse vereinbart, so hat ADITES das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nach angemessener Fristsetzung durch ADITES in Zahlungsverzug gerät.
5.2
Wechsel und Schecks werden ausschließlich erfüllungshalber angesehen. Es werden Wechsel, Schecks und/oder Wertpapiere unter Vorbehalt aller Rechte und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung übernommen. Diskont und Nebenspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5.3
Ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den Kunden werden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung eingerechnet.
5.4
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Kunden rechtskräftig oder durch ADITES anerkannt ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur zulässig aus Umständen, die aus der Lieferung oder Leistung herrühren.
5.5
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgebend ist das Datum des Eingangs bei ADITES. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug werden – unbeschadet weitergehender Ansprüche von ADITES – Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Fall des Verzuges bleibt unberührt.
5.6
ADITES ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ADITES nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderung von ADITES aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
5.7
Werden bereits durch ADITES bestätigte Aufträge storniert oder in einem wesentlichen Umfang geändert, sind, wenn der Kunde Unternehmer ist, unabhängig von weitergehenden Ansprüchen von ADITES Stornierungsgebühren in Höhe von 5% des Brutto-Auftragswertes zu zahlen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, werden diesem Stornierungskosten entsprechend des bei ADITES bis zur Stornierung entstandenen Planungs- und Verwaltungsaufwandes in Rechnung gestellt. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis geringerer Kosten ausdrücklich vorbehalten.
6. Lieferung, Lieferzeit
6.1
Lieferungen und Leistungen von ADITES erfolgen ab Werk oder Lager von ADITES.
6.2
Von ADITES in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und/oder Leistung gelten stets nur als annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
6.3
Wird ein in Textform vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Kunde ADITES zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, ist der Kunde unter Ausnahme anderer Rechte berechtigt, falls die Gründe für die Nichtlieferung ADITES zuzurechnen sind, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
6.4
Ist nur ein Teil der Lieferung oder Leistung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die erfolgte Lieferung oder Leistung hat für den Kunden kein Interesse mehr. Gerät ADITES aus Gründen, die ADITES zu vertreten hat, in Zahlungsverzug, stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6.5
Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerungen wegen höherer Gewalt oder wegen von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie beispielsweise nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen (beispielsweise pandemiebedingt), auch wenn sie bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten von ADITES eintreten, kann ADITES die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder (wegen des noch nicht erfüllten Teils) ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche kann der Kunde in diesem Fall nicht geltend machen.
6.6
Wird die Ware vom Kunden, falls dieser Unternehmer ist, 10 Tage nach dem bestätigten Liefertermin ganz oder teilweise nicht abgenommen oder bei Lieferung auf Abruf, einschließlich des Abrufs von Teilmengen, nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum des bestätigten Verfügbarkeitstermins abgerufen, so ist ADITES berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ganz oder teilweise über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern oder die Ware einzulagern und für jede angefangene Woche ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes zu verlangen oder nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren und Stornierungsgebühren in Höhe von 5 % des stornierten Auftragswertes zu verlangen. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten und/oder Versandkosten bleiben vorbehalten.
7. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
7.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist am Sitz von ADITES (Strahlungen, Nürnberg, Deutschland), wenn nichts Anderes individualvertraglich vereinbart ist. Schuldet ADITES auch die Montage und Installation, ist Erfüllungsort, falls es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, der Ort, an dem die Installation/Montage zu erfolgen hat, andernfalls am Sitz von ADITES.
7.2
Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von ADITES.
7.3
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung mit der Übergabe, im Falle einer Versendung mit der Auslieferung der Lieferung an den Spediteur, den Frachtführern oder sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Dritten über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ADITES noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und ADITES dies dem Kunden angezeigt hat.
7.4
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Lieferung erst mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.
7.5
Der Übergabe steht es jeweils gleich, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug der Annahme befindet.
7.6
Im Falle des Versandes wird von ADITES nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
7.7
Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Lieferung oder Leistung als abgenommen, wenn
a) die Lieferung und, falls ADITES auch die Installation/Montage schuldet, die Installation/Montage abgeschlossen ist;
b) ADITES dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 7.7 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat;
c) seit der Lieferung oder Installation/Montage 12 Werktage vergangen sind oder der Kunde mit
der Nutzung der gelieferten Sache begonnen hat und in diesem Fall seit der Lieferung und/oder Installation/Montage 6 Werktage vergangen sind; oder
d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines ADITES angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache oder des Werkes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
8. Eigentumsvorbehalt, Weiterveräußerung, Abtretung
8.1
Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, behält sich ADITES das Eigentum an der Lieferung und/oder Leistung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
8.2
Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, behält sich ADITES das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich aller zugehörigen Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderung von ADITES in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
8.3
Das Eigentum von ADITES an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Erwerber gelieferte Ware bis zur Weiterveräußerung be- oder verarbeitet. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, ordnungsgemäß zu behandeln und durch geeignete Maßnahmen als Eigentum von ADITES zu kennzeichnen.
Verbrauchern werden keine Lagerungs- oder Kennzeichnungspflichten auferlegt.
8.4
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehört insbesondere die richtige Lagerung.
8.5
Der Kunde ist verpflichtet, ADITES die Stellung eines Antrages auf Insolvenzeröffnung oder den Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen; auch unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde ADITES unverzüglich anzuzeigen.
8.6
ADITES ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3.-7. dieser AGB nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware wegen des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; ADITES ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen, und den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Preis nicht, darf ADITES diese Rechte nur geltend machen, wenn ADITES zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
8.7
Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder weiter zu verarbeiten. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung zustehenden Forderung einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt er hiermit an ADITES insgesamt bzw. in Höhe des ADITES zustehenden Miteigentumsanteils nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. 8.8 ab. ADITES nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ADITES behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
8.8
Die Weiterveräußerung oder Be- und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden, falls dieser ein Unternehmer ist, erfolgt stets im Namen und im Auftrag für ADITES. Erfolgt eine Vermischung mit ADITES nicht gehörender Ware, so erwirbt ADITES an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis des Werts der von ADITES gelieferten Ware zu der entstandenen Ware.
8.9
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von ADITES um mehr als 10 %, wird ADITES auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von ADITES freigeben.
8.10
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und/oder sonstigen Unterlagen behält sich ADITES das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung von ADITES.
9. Mängel, Gewährleistung
9.1
Kunden, die Unternehmer sind, müssen gelieferte Ware unverzüglich überprüfen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für verdeckte Mängel haftet ADITES gegenüber Unternehmern bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung, wenn Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Kunden, die Unternehmer sind, trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzung, insbesondere für den Mangel selbst für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für den Fall, dass ADITES weitere Leistungen, insbesondere Installation/Montage schuldet, gelten die vorstehenden Regelungen unverzüglich nach Abnahme.
9.2
Sofern der Kunde Verbraucher ist, muss ADITES innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Vertragszustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel in Textform unterrichtet werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei ADITES. Unterlässt der Verbraucher dieser Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte mit Ablauf von 14 Kalendertagen nach Feststellung des offensichtlichen Mangels. Die Beweislast der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Aussagen in unserem Internetauftritt zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast.
9.2
Sofern der Kunde Verbraucher ist, stehen ihm im Falle eines Mangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware, bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Übergabe, sofern dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verbraucher wird gebeten, offensichtliche Mängel möglichst zeitnah, idealerweise innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, in Textform (z. B. E-Mail) an ADITES zu melden. Eine unterlassene Mitteilung hat jedoch keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang liegt in den ersten zwölf Monaten beim Verkäufer (Beweislastumkehr gem. § 477 BGB).
9.3
Ist der Kunde Unternehmer, leistet ADITES für Mängel der Lieferung oder Leistung zunächst nach eigener Entscheidung Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.4
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Nds ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
9.5
Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder Ausführung der Leistung; im Falle, dass weitergehende Leistungen, insbesondere Installation/Montage von ADITES geschuldet war, beginnt die Gewährleistungsfrist mit Abnahme. Sofern der Kunde Verbraucher ist, beträgt die Verjährungsfrist nach vorstehendem Satz 1 zwei Jahre ab Lieferung oder Durchführung der Leistung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
9.6
Die vorstehenden Mängelansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung von ADITES Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden, Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen der Anweisung von ADITES erfolgt oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist. In jedem Fall hat der Kunde die durch Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Soweit der Kunde Verbraucher ist, bleibt ihm nachgelassen, geringere als die von ADITES in Rechnung gestellten Mehrkosten nachzuweisen.
10. Haftungsausschluss
10.1
ADITES haftet in allen Fällen vertraglicher und/oder außervertraglicher Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
10.2
In sonstigen Fällen haften wir – vorbehaltlich Ziff. 10.3 – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte (sog. vertragswesentliche Pflichten), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelungen in 10.3 ausgeschlossen.
10.3
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn ADITES als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes angesehen werden kann, bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüssen unberührt.
10.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter von ADITES sowie der Erfüllungsgehilfen von ADITES.
10.5
Eine Haftung von ADITES für Montage- und/oder Reparaturarbeiten, die durch selbständige Unternehmen oder andere Dritte, die Ware bei ADITES bezogen haben, durchgeführt wurden, ist ausgeschlossen.
10.6
Für Gegenstände von Kunden, die bei ADITES gelagert, zwischengelagert oder für Projekte ADITES bereitgestellt werden, übernimmt ADITES keine Haftung; ausgenommen im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.7
ADITES übernimmt, insbesondere bei Wartungsverträgen, keine Gewährleistung für die permanente und unterbrochene Erreichbarkeit des Internetauftritts bzw. den Zugriff auf die Server von ADITES (adites.de). Entsprechendes gilt, außer in den Fällen von Vorsatz und grober oder elektronische Fehler des Online-Angebots.
11. Widerrufsrecht Verbraucher
Sofern der Kunde Verbraucher ist und die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere aus § 312 b) BGB oder § 312 c) BGB vorliegen, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung zu. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat der die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Widerrufsbelehrung
über das Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Verbraucher ist i.S.d. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für gewerbliche Kunden besteht kein Widerrufsrecht.
Folgen des Widerrufsrechts
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Die Erklärung richten Sie bitte an:
Adites GmbH
Neustädter Str. 12
97618 Strahlungen
E-Mail: vertrieb@adites.de
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen/Aufträge bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zudem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen/Aufträge im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Adites GmbH
Neustädter Str. 12
97618 Strahlungen
E-Mail: vertrieb@adites.de
Datum:
Widerruf – Adites GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe(n) ich/wir* den zwischen mir/uns* und der Adites GmbH abgeschlossenen Vertrag mit der
Angebots-/Bestellnummer:
Bestelldatum: ______________________________________________
Name: ______________________________________________
Vorname: ______________________________________________
Anschrift: ______________________________________________
Datum Unterschrift des Verbrauchers
*Unzutreffendes bitte streichen
12. Datenschutz
Datenschutz entsprechend der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetztes ist für ADITES von großer Bedeutung. Etwaige Informationspflichten gem. Art. 12 ff. DSGVO sind unter adites.de unter der Rubrik Datenschutzerklärung abrufbar.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
13.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtsfolge und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
13.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechs oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz der ADITES. Dasselbe gilt, wenn der Kunden keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
13.3.
Erfüllungsort für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist am Sitz von ADITES.
13.4
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt im Falle des Auftretens einer ergänzungspflichtigen Lücke in diesen AGB.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
ADITES GmbH
z.Hd. Erlich Alexei
Neustädter Str. 12
97618 Strahlungen
E-Mail: vertrieb@adites.de
Stand 27.04.2025